Herzlich Willkommen!

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Tierarztpraxis Dr. Andrea Niebergall

Am Sande 8 – 21255 Tostedt – Tel: 04182/404302

Notruf: 0177-3085836

Unsere Öffnungszeiten 

________ Mo 09:00-19:00  
  Di 09:00-18:00  
  Mi 09:00-18:00  
  Do 09:00-13:00  
  Fr 09:00-18:00  
  Sa 09:00-13:00  

Liebe Kunden,

am Dienstag, den 23.04.2024 bleiben die Praxis wegen einer betriebsinternen Fortbildung am Vormittag geschlossen

Ab 15 Uhr sind wir wieder für Sie da.

Ihr Praxis-Team

 


Liebe Kunden,

ab sofort entfällt in unserer Praxis die Maskenpflicht.

Wir freuen uns aber über freiwillig getragene Masken, zu Ihrem und unserem Schutz.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Praxis-Team


Die neue GOT (Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte), ein Thema, dass uns alle beschäftig…

Uns als Praxis beschäftigt sie, da wir einmal alle Leistungen überarbeiten und neue Positionen einfügen müssen. Sie als Tierbesitzer:in natürlich, da sich die Preise zum Teil deutlich verändern werden.

„Die Neufassung der GOT war längst überfällig“ das hört und liest man immer wieder. Und dem stimmen auch wir zu. Seit über 20 Jahren gab es keine grundlegende Anpassung, während die medizinische Entwicklung, der Anspruch an Qualitätsstandards und auch das Lohnniveau in dieser Zeit deutlich gewachsen ist.

Um ihr Tier weiterhin bestmöglich zu versorgen und unserem eigenen Qualitätsanspruch zu genügen, war eine Anpassung also längst überfällig. Wir erinnern hier an den Anfang des Jahres, als wir aufgrund des Fachkräftemangels im TFA-Bereich unsere Sprechzeiten reduzieren mussten.

Für Sie als Tierbesitzer:in stellt sich nun die Frage, wie schlimm es denn werden wird. Und wie so oft gibt es auf diese Frage keine einfache Antwort. Im Schnitt ist mit einem Anstieg der Kosten um 22% zu rechnen, der sich aber sehr unterschiedlich verteilt. Somit gibt es Leistungen, die sich kaum oder nur geringfügig erhöhen, wenige Leistungen werden sogar etwas günstiger und andere werden deutlich bis sehr deutlich teurer.

Ändern können wir dies nicht, auch wenn wir dies an der einen und anderen Stelle gerne tun würden. Die GOT ist ein Bundesgesetz und beschlossen. Sie wird zum 22.11.2022 in Kraft treten.

Wir möchten Ihnen aber empfehlen, sich mit dem Abschluss einer Tierkrankenversicherung zu beschäftigen. Hilfreiche Informationen können Sie über die Stiftung Warentest erhalten, die sowohl Hunde- als auch Katzenkrankenversicherungen getestet haben. Einen weiteren Vergleich, allerdings nur für den Hund, bietet die Eisbaumtabelle.

Möchten Sie detaillierte Informationen zum Thema GOT, empfehlen wir Ihnen den Blogbeitrag „Die Neufassung der GOT: Problematische Irrtümer und noch problematischere Fakten“ der Kollegen Ralph Rückert und Johanne Bernick. Oder das Video „Warum es beim Tierarzt künftig teurer wird“ des bpt Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V..

Ihr Praxisteam


Liebe Kunden

Aufgrund der aktuellen Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung

ist bei uns nur das Tragen einer FFP2 MASKE zulässig.

Sollten Sie damit Schwierigkeiten haben, melden Sie sich bitte vor dem nächsten Praxisbesuch, so dass wir eine Lösung finden können.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute für das neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Praxis-Team


Liebe Kunden

wir möchten darauf hinweisen, dass es durch Lieferschwierigkeiten verschiedener Futtermittel- und Medikamentenhersteller, sowie einem steigenden Versandaufkommen in der Vorweihnachtszeit immer wieder zu Lieferverzögerungen kommen kann.

Bitte überprüfen Sie ihre Vorräte und melden Sie sich frühzeitig, wenn Sie etwas benötigen.

Bedenken Sie auch, dass unser Futtermittelladen am 24.12. und am 31.12. geschlossen ist.

Die Praxis ist an diesen Tagen bis 13 Uhr besetzt.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute für das neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Praxis-Team


Aktueller Stand 24.01.2021

Liebe Kunden,

bitte tragen Sie ab sofort eine MEDIZINISCHEN MASKE, wenn Sie unsere Praxis betreten! Sollten Sie Schwierigkeiten haben, ihre Maske die ganze Zeit zu tragen, melden Sie sich am Empfang, wir finden eine Lösung.

Betreten Sie die Praxis erst, wenn kein Kunde am Empfang steht, evtl. bittet die Kollegin Sie einen Moment draußen zu warten. Leisten Sie dieser Bitte folge. Auch in der Praxis gilt das Abstandsgebot. Bitte beachten Sie dieses im Bezug auf andere Tierbesitzer und unsere Mitarbeiter.

Kommen Sie stets EINZELN in die Praxis, ist eine Begleitperson notwendig, sprechen Sie dies am Empfang ab.

Wir bitten um Ihr Verständnis und die Einhaltung dieser Regeln, damit unsere Praxis auch weiterhin für Sie da sein kann

Ihr Praxis-Team


Liebe Kunden,

heute möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Wissenschaft zu SARS-CoV2 / Covid-19 im Bezug auf unsere felligen Freunde informieren.

Aktuell gibt es Studien die zeigen, dass sich Katzen und Frettchen mit dem Virus infizieren lassen und diesen unter Versuchsbedingungen auch an Artgenossen weitergeben können. Allerdings ist noch nicht geklärt, ob ausgeschiedene Virusmengen für eine Infektion des Menschen ausreichen würde. Nach Angabe des Friedrich-Löffler-Institus (FLI) gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass Haustiere Menschen angesteckt haben.

Die Empfänglichkeit von Hunden wird als gering eingestuft.

Zum Umgang mit Haustieren von SARS-CoV-2 infizierten Personen empfiehlt das FLI

  • Zunächst sind keine Maßnahmen wie Absonderung oder Trennung notwendig
  • Versuchen sie jedoch enge Kontakte zu vermeiden
  • Die Hygieneregeln sollten auch im Umgang mit den Tieren eingehalten werden
  • Auftretende Symptome bei Haustieren sollten dem Gesundheitsamt gemeldet werden
  • Suchen sie geeignete Personen zur Unterstützung und bedenken Sie, dass das Infektionsrisiko von Ihnen ausgeht
  • Katzen sollten während einer Quarantäne ebenfalls im Haus bleiben und nicht mit fremden Katzen zusammengebracht werden

Das FLI hat weiterhin eine eigene Empfehlung für den Umgang mit empfänglichen Haustieren (zur Zeit Katzen und Frettchen) herausgegeben, die sie unter dem folgenden Link nachlesen können.

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00029177/Empfehlung-Umgang-mit-empfaenglichen-Haustieren_23-04-2020.pdf

Es ist uns wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es bisher keine bekannten Fälle gibt, bei denen das Virus vom Haustier auf den Besitzer übertragen wurde. Es gibt daher keinen Grund, Haustiere vorsorglich abzugeben. Diese Fälle wurden leider schon mehrfach in Tierheimen beobachtet. Bei Fragen können Sie uns gerne ansprechen.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich das Wissen um das Virus dynamisch entwickelt und wir hier nicht immer den aktuellen Stand wiedergeben können.

Wenn Sie sich selbst informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Seite des Friedrich-Löffler-Instituts, die Sie unter dem folgenden Link erreichen können.

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/coronavirus/


Aktueller Stand 23.03.2020

Lieben Kunden,

am 22.03.2020 wurden weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. Nach der Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Beschränkung von Sozialen Kontakten vom 22.03.2020 ist der Tierarztbesuch als „notwendige Tätigkeit“ weiterhin erlaubt.


Aktueller Stand 18.03.2020

Liebe Kunden,

eine gute Nachricht vorweg:

Unsere Praxis und der Tierbedarfsladen sind weiterhin für Sie geöffnet.

Allerdings mussten auch wir einige Schutzmaßnahmen ergreifen. Diese finden Sie im unteren Text (16.03.2020). Bitte lesen Sie sich die Maßnahmen gründlich durch und halten Sie sich daran. Sie dienen dem Schutz Aller, vor allem aber auch unseren Mitarbeitern und den Tierärzten.

Um den Aufenthalt in den Praxisräumen soweit wie möglich zu verkürzen, bitten wir Sie Medikamente telefonisch vorzubestellen.

Sollte es für Sie nicht mehr möglich sein zur Praxis zu kommen, weil Sie sich bereits in Quarantäne befinden oder zu einer Risikogruppe gehören, rufen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine Lösung. So können wir Ihnen Medikamente per Post zusenden oder in besonders dringenden Fällen auch vorbei bringen. Ebenso verhält es sich mit Ihrem Tier. In Ausnahmefällen holt es eine Mitarbeiterin bei Ihnen ab. Hausbesuche bieten wir im Moment nicht an.


Stand 16.03.2020

Liebe Kunden,

nun liegt es an uns allen, die Neuinfektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) so gering wie zu halten und Personen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko zu schützen.

Wir sind bemüht die medizinische Versorgung für unsere Patienten aufrecht zu erhalten, aber dafür sind wir dringend auf ihre Mithilfe angewiesen:

  • Bitte stellen Sie die Tiere mit nur EINER Begleitperson vor (möglichst keine Person, die zu einer Risikogruppe gehört)
  • Desinfizieren Sie sich bei Betreten und Verlassen der Praxis die Hände mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln
  • wenn möglich, warten Sie mit ihrem Tier im Auto
  • lassen Sie ihr Tier während der Untersuchung und Behandlung von .unseren Mitarbeitern halten
  • sollten Sie unter Erkältungssymptomen leiden, Kontakt zu einer positiv getesteten Person oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kontaktieren Sie uns bitte zunächst telefonisch, lassen Sie ihr Tier bitte durch eine unbetroffene Begleitperson in die Praxis bringen. In diesem Fall holen wir ihr Tier am Auto ab und bringen es nach der Behandlung wieder hinaus.
  • Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der telefonischen Beratung

Wir hoffen auf ihr Verständnis und auch dafür, dass wir die Begrüßung und Verabschiedung derzeit kontaktlos gestalten.

Ihr Praxis-Team


! NEUE REGELUNGEN IN DER GOT ZU NOTDIENSTLEISTUNGEN !

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt.

Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:

  • Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
  • Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

⇒ Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“)
⇒ Weitere Infos zum Notdienst finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: „Für Tierhalter“/„Tipps für Tierhalter“/„Notdienstflyer“)

Auszug aus „INFORMATIONEN FÜR PATIENTENBESITZER“ der Bundestierärztekammer e.V.


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