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Das neue „Hundegesetz“

 

Im Juli 2011 wurde in Niedersachsen ein neues „Gesetz über das Halten von Hunden“ verabschiedet.

Hier haben wir die wesentlichen Bestandteile des Gesetzes für Sie zusammengefasst:

  • wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen
  • Hunde, die älter als 6 Monate sind, müssen durch einen Microchip gekennzeichnet sein
  • für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden
  • alle Hunde müssen vor der Vollendung des 7. Lebensmonats bei dem zentralen Hunderegister gemeldet werden
  • wenn die Fachbehörde Hinweise erhält, das ein Hund gefährlich ist, wird sie dies überprüfen und den Hund ggf. als „gefährlichen Hund“ einstufen, für diese Hunde gelten weitere Voraussetzungen

 

Sachkunde:

Die theoretische Sachkunde ist vor der Anschaffung des Hundes nachzuweisen, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung. Bis Juli 2013 besteht noch eine Übergangsfrist. Auch danach sind alle Hundehalter, die in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre durchgängig einen Hund gehalten haben, von dieser Auflage befreit.

Mikrochip:

Alle Hunde, die älter als 6 Monate sind, müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Sollte Ihr Hund noch nicht entsprechend gekennzeichnet sein, sprechen Siue uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Haftpflichtversicherung:

Für Hunde, die älter als 6 Monate sind, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abgeschlossen werden.

Zentrales Register:

Alle Hunde müssen spätestens bis zur Vollendung des 7. Lebensmonats in einem Zentralen Hunderegister (Hunderegister Niedersachen) erfasst werden. Dabei werden Daten des Halters (Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort) aber auch Daten des Hundes (Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse und Mikrochipnummer) gespeichert. Dieses Register ist nicht zu verwechseln mit den bisherigen Tierregistern (z.B. Tasso). Diese verfolgen das Ziel vermisste Tiere wieder zu ihren Besitzern zurückzubringen. Das neue Register dient ausschließlich dazu, statistische Auswertungen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter machen zu können, sowie einen Hund und seinen Halter im Falle eines  Beisvorfalls eindeutig zuordnen zu können. 

Informationen zu weiteren Themenbereichen, die unser Praxisteam exclusiv für Sie zusammengestellt hat, werden in Kürze ergänzt. Bis dahin beantworten wir Ihnen Ihre Fragen gerne unter den unten angegebenen email-Adressen. 

 

Themenbereiche weitere Fragen beantworten wir gerne im persönlichen Gespräch, telefonisch oder per mail
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